Am Montag haben CDU und SPD in Berlin ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin steht auch ein Satz zu Staatstrojanern:
Wir werden Ergänzungen mit dem Ziel prüfen, aufgrund richterlicher Anordnung Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen zur Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzen zu können.
Das klingt, als dürfte die Berliner Polizei bisher noch keine Staatstrojaner nutzen. Doch seit 2017 darf jede Polizei in Deutschland Staatstrojaner wie eine normale Telefonüberwachung einsetzen.
Staatstrojaner sind Hacking-Tools, mit denen Polizei und Geheimdienste heimlich IT-Geräte wie Smartphones infiltrieren und überwachen. Bei einer Online-Durchsuchung dürfen sie nach dem Hacken sämtliche Daten und Sensoren abhören und ausleiten. Bei der Quellen-TKÜ dürfen sie nach dem Hacken nur laufende Telekommunikation ausleiten.
Im Jahr 2020 hat das Land Berlin dreimal die so genannte Online-Durchsuchung angeordnet und einmal tatsächlich durchgeführt. Dabei ging es um das Betäubungsmittelgesetz. Die Berliner Polizei hackt also bereits heute, um wegen Drogen zu ermitteln.
Staatstrojaner gegen zukünftige Straftaten
Wir haben die Senatsverwaltung für Inneres gefragt, warum das Gesetz geändert werden soll, wenn die Polizei Trojaner bereits einsetzt. Die Antwort: Die Strafprozessordnung erlaubt nur Staatstrojaner zur Strafverfolgung. Die Berliner Polizei soll aber auch vorher schon Geräte hacken dürfen – zur Verhinderung zukünftiger Straftaten.
Polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, insbesondere zur Verhinderung von Straftaten, werden im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geregelt, das jedoch keine Befugnis zur Quellen-TKÜ oder zur Online-Durchsuchung vorsieht.
Zur Verhinderung zukünftiger Straftaten kann die Polizei Berlin daher weder die Quellen-TKÜ noch die Online-Durchsuchung einsetzen. Dazu wäre erst eine Ergänzung des ASOG erforderlich.
Die Große Koalition in Berlin fordert also, dass die Berliner Polizei Personen hackt, die noch gar keine Straftaten begangen haben. Zur Verhinderung von internationalem Terrorismus darf das Bundeskriminalamt schon seit 2009 Staatstrojaner auch präventiv einsetzen. Aber nicht gegen andere Straftaten. Die Berliner Polizei soll jetzt hacken, um Drogendelikte zu verhindern.
Vor zwei Jahren wollte die Große Koalition auf Bundesebene auch der Bundespolizei das Hacken vor Straftaten erlauben. Der Bundestag hat das Gesetz auch beschlossen, aber der Bundesrat hat es gekippt. Jetzt versucht es die Große Koalition in Berlin.
Die im Artikel geschilderte Sache passt doch sehr in die derzeitige polizeiliche Praxis: Es ist eine sicherheitsbehördliche Unart geworden repressive polizeiliche Befugnisse (StPO) in den präventiven Bereich, also ins Polizeirecht, vorzuverlagern. Im Polizeijargon heißt das dann „vor die Lage zu kommen“. Das heißt aber auch nichts anderes, als dass die deutschen Sicherheitsbehörden in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen – ohne das eine Staftat geschehen ist, eine (Polizei)Gefahr vorliegt. Die Grundlage dafür ist lediglich ein Generalverdacht: Alles und jeder ist verdächtig, mit der Folge, dass sich Misstrauen in der Bevölkerung (gegen den Staat) breit macht
Umstrittene polizeiliche Kontrollen in Waffenverbotszonen und auch anlaßunabhängige Personenkontrollen/ Identitätsfeststellungen sind so eine Sache; da kann der Werkzeug-Koffer eines Handwerkers auf Heimfahrt im ÖPNV schnell zu Problem werden und dem Besitzer viel Ärger einbringen. Warum soll ich einem Staat vertrauen der seine Bürgerinnen und Bürger unter ständig unter Generalverdacht stellt?
>> Zur Verhinderung von internationalem Terrorismus darf das Bundeskriminalamt schon seit 2009 Staatstrojaner auch präventiv einsetzen. Aber nicht gegen andere Straftaten. <<
Das ist aus gutem Grund so begrenzt worden. Alles andere wäre eine Aufweichung der strikten Trennung von Polizei und Geheimdiensten.
Bitte mal in Berlin nachfragen, ob das generell gestattet werden soll, oder ob es nur einzelne Kategorien von Straftaten betreffen soll, und welche?
Ich wäre ja dafür, dass der Bundesverfassungsgericht und EuGH am besten noch gestern die Erstellung und Verwendung von Staats-/Landes-/Bundestrojanern zu 100 % verbieten. Mit dem Argument, dass es den Beweiswert beschlagnahmter Hardware massiv reduziert, wenn Gerichte nicht sicher sein können, dass die Strafverfolgungsbehörden die vorgeblichen „Beweise“ nicht selber per Trojaner auf den jeweiligen Datenträger geschaufelt haben.
Und es stellt sich die Frage, wie die Prozesse so gebaut sind, und ob das überhaupt gewährleisten kann, was mit den infizierten Geräten so geschieht. Abgesehen von den Sicherheitslücken, die damit wieder aufgerissen werden.
Oder dieser Spin: Wenn der Staatstrojaner draufkommt, kann dann nicht jeder andere Hacker auch bereits draufgewesen sein, um „Beweismittel“ zu platzieren? Das Argument zieht schon bei Hausdurchsuchungen nicht, aber bei Informationssystemen je nach Infektionsweg durchaus eine Frage wert.